Unsere uneingeschränkte Empfehlungen - stationäre Kassenzusatzversicherung ARAG 262/261
Versicherer, Tarif |
ARAG 262 / 261
Stiftung Warentest 2007: Finanztest, Spitzenposition |
Kurz & Bündig | Der Tarif ARAG 262 / 261 wurde wiederholt durch Stiftung Warentest / Finanztest ausgezeichnet. Nach Vorleistung durch die GKV werden folgende Leistungen übernommen: Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen, Belegärzte und ambulante Operationen. Der Tarif ARAG 262 ist unser Top Favorit. |
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Unterkunftsleistungen (Einzelbettzimmer, Zweibettzimmer) | Ja zu 100%, Tarif 262 für Zweibett, Tarif 261 für Einzelbett |
Erstattung der vom Chefarzt durchgeführten Behandlungen | Ja zu 100%, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der (3,5 fach) der GOÄ. |
Erstattung für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen | Ja zu 100% für die gesondert berechnete ärztliche Leistung. |
Ambulante Operationen durch den Privatarzt | 100%, keine Höchstsatzbegrenzung. Bei einer ambulanten Operation in einem nach den MB/KK anerkannten Krankenhaus, die eine vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, werden die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % übernommen. Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt. |
Vor- und Nachstationäre Behandlung / Untersuchung | Ja, die Aufwendungen sind gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig, keine Höchstsatzbegrenzung Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. |
Erstattung der Mehrkosten für die Wahl eines anderen Krankenhauses | Im Tarif 262 erstattet die ARAG 100 % der Mehrkosten. Verbleiben bei der Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der GKV Kosten für die Allgemeine Pflegeklasse, so sind diese für Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland gleichfalls erstattungsfähig |
Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in "gemischten Heilanstalten" ohne vorherige schriftliche Zusage | Ja, wenn - es sich um eine Notfalleinweisung handelte - die Heilanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung ist - während des Aufenthaltes in der Heilanstalt eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert. |
Kostenübernahme für stationäre Transporte | Nein |
Ist die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich | Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen erst nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale. |
Sonstiges, das es zu beachten gilt | Kundenfreundliche Regelung, da auf die Pflicht zur Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen verzichtet wird. Sie sollten trotzdem jede geplante Krankenhausbehandlung melden, damit der Versicherer seine Leistungspflicht vorher prüfen und eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann. |
Kostenübername für stationäre Kuren | Nein |
| Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen. |
Möglichkeit des Wartezeiterlasses | Ja, der Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztliches Zeugnis ist für den ARAG Tarif 262 möglich. |
Mindestvertragslaufzeiten | 2 Jahre |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht | Ja, in § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
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Dokumente und Online Abschluß | |
AVB (Allgememeine Vertragsbedingungen) | |
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ARAG 262 / 261 Stiftung Warentest 2007: Finanztest, Spitzenposition |