Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

Die stationäre Krankenhauszusatzversicherung für 1-Bett-Zimmer

ADVIGON klinik plus SG + privatarzt spezial SGZ2 + komfort premium SGZ1 - Leistungen im Detail

Der ADVIGON Klinik Plus SG + Privatarzt Spezial SGZ2 + Komfort Premium übernimmt die Behandlung durch einen Spezialisten oder den Chefarzt auch bei ambulanten Operationen. Unterbringung im 1-Bett-Zimmer.

  ADVIGON klinik plus SG
  ADVIGON klinik plus SG + privatarzt spezial SGZ2 + komfort premium SGZ1
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

45,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen

Stationäre Vor- / Nachbehandlung

3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt
7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach.
Zimmerwahl

1-Bett-Zimmer
Rooming In
Begleitperson für Kind

Für Kinder bis 11 Jahre
freie Krankenhauswahl

Kur- oder Reha-Aufenthalt

Kurtagegeld 40,- € bis zu 21 Tage
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

40,- €
Stabiler Beitrag im Alter

Es werden keine Altersrückstellungen zur Beitragsentlastung im Alter gebildet.
Gebührenordnung für Ärzte

Keine Begrenzung auf den Höchstsatz.
Wartezeit3 Monate
Versicherungsschutz im Ausland
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus

Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

ADVIGON Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung

Erstattungsfähig ist die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- und Zweibettzimmer; erstattungsfähig sind die ärztlichen Leistungen und die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen vollstationären Heilbehandlung durchgeführte ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus.

Der Tarif leistet auch für den medizinisch notwendigen Transport  zum und vom Krankenhaus.

Der Ersatz der Aufwendungen für die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung ist nicht auf die in der GOÄ aufgeführten Höchstsätze begrenzt.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden wie folgt ersetzt: 

-  für gesondert berechnete ärztliche Leistungen in Deutschland 100 %;

-  für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer in Deutschland 100 %;

-  für gesondert berechnete ärztliche Leistungen in der EU 90 %, jedoch maximal in der Höhe der gleichen Leistung in Deutschland;

-  für gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer in der EU 90 %;

-  für Transporte zum und vom Krankenhaus 100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR je Krankenhausaufenthalt.

Bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen und für Leistungen des Krankenhauses.

Sofern im Vordergrund der stationären Heilbehandlung eine psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung steht, so besteht Leistungspflicht für maximal 45 Tage der innerhalb eines Kalenderjahres entstehenden Aufwendungen für die gesondert  vereinbarte privatärztliche Behandlung und die Unterbringung.

Die Leistungspflicht besteht nur, sofern die psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung vollstationär durchgeführt wird.

Bei Verzicht auf gesondert berechnete ärztliche Leistungen wird ein Krankenhausersatztagegeld in Höhe von 55 EUR pro Tag gezahlt. Bei einer Unterbringung im 2-Bettzimmer wird ein Tagegeld von 20 EUR gezahlt. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten jeweils die halben Beträge für das Krankenhausersatztagegeld. Aufnahme- und Entlassungstag gelten je als ein voller Tag.

Für die Dauer eines stationären Aufenthaltes nach einer Entbindung oder Fehlgeburt im Krankenhaus leistet der Tarif ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR je Tag, jedoch längstens für 21 Tage.

Rooming-in

Wird neben einem versicherten Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Elternteil als Begleitperson vollstationär aufgenommen, werden auch die Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson zu 100 % ersetzt.

Die Gesundheitsfragen der ADVIGON

1. Angaben zu Größe und Gewicht.

2. Bestanden in den letzten 3 Jahren und/oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, Anomalien und/oder sonstige Gesundheitsstörungen und/oder haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden bzw. sind solche angeraten, besprochen und/oder vorgesehen?

3. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder durch Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt und/oder sind solche Behandlungen für die Zukunft angeraten?