Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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1-Bett-Zimmer mit Chefarzt und ambulanten Operationen ohne Altersrückstellungen

AXA Komfort Start-U - Leistungen im Detail

Der AXA Komfort Start-U übernimmt die Behandlung bzw. Operation durch einen Spezialisten oder den Chefarzt sowie die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer. Die Erstattung geht über den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus, allerdings begrenzt auf den 5 fachen Satz. Diese Tarifvariante bildet keine Altersrückstellungen für die Reduzierung des Beitrages im Alter.

  AXA Komfort-U
  AXA Komfort Start-U
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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

20,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen

Stationäre Vor- / Nachbehandlung

nur je eine ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Zimmerwahl

1-Bett-Zimmer
Rooming In
Begleitperson für Kind

nur Kinder bis 4 Jahre, max. 5 Tage
freie Krankenhauswahl

Kur- oder Reha-Aufenthalt

Bei speziellen Krankheiten die Abschlussheilbehandlung innerhalb von 4 Wochen
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

40,- €
Stabiler Beitrag im Alter

Keine Bildung von Altersrückstellungen
Gebührenordnung für Ärzte

5-facher Satz der GOÄ
Wartezeit

keine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland1 Monat im außereuropäischen Ausland
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus

Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

AXA Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
Tarif ohne Altersrückstellungen

Die Leistungen von Komfort und Komfort Start sind identisch. Der einzige Unterschied besteht in der Bildung von Alterungsrückstellungen.
Bei Komfort Start werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch sind die Beiträge anfangs besonders niedrig, steigen jedoch mit zunehmendem Alter an.

Später empfiehlt es sich, in den Tarif Komfort zu wechseln. Dies kann jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.

Chefarzt-Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Sie profitieren sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeiten (entbindung 8 Monate Wartezeit) vom Status eines Privatpatienten.

Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
Für eine Behandlung auf höchstem Qualitätsstandard.

Kostenerstattung über Höchstsätze hinaus
Die AXA erstatten Leistungen der Ärzte auch über die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus – und zwar bis zum 5-fachen Satz bei entsprechender Honorarvereinbarung.

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Ein komfortables Ein- oder Zweibettzimmer garantiert Ihnen vor allem die nötige Ruhe, um bald wieder zu Kräften zu kommen.

freie Krankenhauswahl
Sie entscheiden selbst, in welches Krankenhaus Sie gehen möchten. Die AXA erstattet Ihnen die über die Leistung der GKV hinausgehenden Kosten. Somit werden Sie immer dort behandelt wo Sie sich am besten betreut fühlen und am schnellsten wieder gesund werden können.

Krankentransporte
Die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus sind bei AXA ohne Zusatzkosten mit eingeschlossen.

Familienfreundlichkeit
– Rooming-in: Die AXA übernimmt die Unterbringungskosten für die Begleitperson eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr  für bis zu 5 Tage.
– 4 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz für nachversicherte Neugeborene, wenn auch ein Elternteil im Tarif Komfort bzw. Komfort Start versichert ist.

Die Gesundheitsfragen der AXA

1. Größe und Gewicht

2. Finden oder fanden in den folgenden Zeiträumen ambulante oder stationäre Behandlungen, Operationen, Beratungen, Beobachtungen, Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen, Therapien oder Verordnungen/Einnahme von Medikamenten – auch aufgrund eines unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern – durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen statt?
ambulant – in den letzten 3 Jahren?
stationär – in den letzten 5 Jahren?
2a. Sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

3. Finden oder fanden in den letzten 5 Jahren aufgrund psychischer/psychosomatischer Erkrankungen ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Beobachtungen, Untersuchungen, Therapien oder Verordnungen/Einnahme von Medikamenten durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen statt?

4. Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit von Medikamenten Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen?

5. Liegt bei Ihnen eine HIV-/Aids-Infektion vor oder steht noch ein Test ergebnis aus?

6. Tragen Sie eine Sehhilfe (z. B. Brille/Kontaktlinsen) oder ist eine solche notwendig/angeraten?