Der Tarif MediClinic Plus der Gothear leistet auch für ambulante Operationen. Es gibt keine Beschränkung auf den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gothaer MediClinic Plus | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Chefarztbehandlung Sie wählen den operierenden Spezialisten | 20,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt |
Ambulante Operationen | |
Stationäre Vor- / Nachbehandlung | 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen danach. |
Zimmerwahl | 2-Bett-Zimmer |
Rooming In Begleitperson für Kind | Kinder bis 9 Jahre |
freie Krankenhauswahl | |
Kur- oder Reha-Aufenthalt | |
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer | 20,- € |
Stabiler Beitrag im Alter | Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter |
Gebührenordnung für Ärzte | Keine Begrenzung auf den Höchstsatz |
Wartezeit | Keine Wartezeit |
Versicherungsschutz im Ausland | 6 Monate im außereuropäischen Ausland |
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus | |
Bedingungen | Download |
Tarifinformationen | Download |
Der MediClinic Plus der Gothaer erstattet
100% der nach Vorleistung eines privaten Versicherers oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen für
- Unterkunft, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus als allgemeine Krankenhausleistung
- gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
- gesondert berechnete ärztliche Leistungen
Werden keine Vorleistungen eines privaten oder gesetzlichen Versicherers nachgewiesen, erstattet Die Gothaer im MediClinic Plus
100% der Aufwendungen für
- gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
- gesondert berechnete ärztliche Leistungen
100% des gesetzlichen Eigenanteils (Ihre stationäre Zuzahlung) bei stationärer Behandlung.
Besteht neben den MediClinic Plus eine Krankheitskostenvollversicherung, zahlt die Gothaer bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld in Höhe und für die Dauer des gesetzlichen Eigenanteils (Zuzahlung).
Liegt dem Krankenhausaufenthalt ein Unfall zu Grunde, so wird die Unterbringung und Verpflegung im Einbettzimmer zu 100% erstattet, ebenso die gesondert berechneten ärztlichen Leistungen.
Erstattungsfähig sind
100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus.
Diese Behandlung ist begrenzt auf
- längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
und
- längstens sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen, bei Organübertragungen innerhalb von drei Monaten, nach Durchführung der stationären Behandlung.
Eingeschlossen sind die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
Im Rahmen der nachstationären Behandlung kann die Frist von vierzehn Tagen oder drei Monaten in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.
Der MediClinic Plus der Gothaer erstattet
100% der Kosten für ambulante Operationen und für gesondert berechnete ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen, soweit diese die Leistungen der GKV oder eines privaten Krankenversicherers übersteigen.
Erstattungsfähig sind
100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für Vor- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus bei ambulanter Operation.
Die Vor- und Abschlussuntersuchung ist begrenzt auf
- längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der ambulanten Operation,
- längstens sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Durchführung der
ambulanten Operation.
Eingeschlossen sind die ärztlichen Leistungen für Diagnostik und der medizinisch notwendige Verbandswechsel.
Erstattungsfähig sind
100% der nach Vorleistung verbleibenden Aufwendungen einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen für den
- Transport im Krankenwagen,
- Transport im Notfallrettungsdienst auch mit dem Hubschrauber
zur stationären Behandlung.
Der MediClinic Plus der Gothaer erstattet
100% der Aufwendungen, wenn neben dem nach Tarif MediClinic Plus versicherten Kind während einer stationären Heilbehandlung eine erwachsene Begleitperson stationär aufgenommen wird.
Erstattet werden die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson bis zu vier Wochen je Kalenderjahr.
Die stationäre Behandlung des versicherten Kindes muss vor Vollendung des 10. Lebensjahres begonnen haben.
Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder die Unterkunft und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
- 20 EUR für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen und
- 20 EUR für nicht gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird jeweils die Hälfte des vorgesehenen Krankenhaustagegeldes gezahlt.
1. Körpergröße (in cm) und -gewicht (in kg)
2. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen, Behandlungen oder Operationen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten?
3. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten? Bitte auch Aufenthalte in Kurkliniken oder Sanatorien angeben.
4. Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien, Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
5. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)? Steht noch ein Testergebnis aus?
6. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zurzeit Krankheiten, andauernde oder wiederkehrende Beschwerden, Anomalien, Funktionsbeeinträchtigungen körperlicher/geistiger Art, Körperimplantate/-prothesen (außer Zahn), die nicht ärztlich und nicht durch Angehörige anderer Heilberufe behandelt worden sind?
7. Bestehen Fruchtbarkeitsstörungen (männlich/weiblich)?
8. Ist das Tragen einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) notwendig/angeraten? Wenn ja, Dioptrien angeben.
9. Bestehen anerkannte Schwerbehinderungen, Erwerbsminderungen, Kriegs- bzw. Wehrdienstbeschädigungen? Beziehen Sie eine Rente aus einer privaten Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft? Wenn ja, amtlichen Bescheid beifügen und den Grad der Behinderung angeben.