Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

MünchenerVerein KlinikGesund Premium AR

Muenchener Verein KlinikGesund Premium AR - Leistungen im Detail

Stationäre Zusatzversicherung um Ihnen einen Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten.

  Münchener Verein KlinikGesund
  Muenchener Verein KlinikGesund Premium AR
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten
60,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen
Stationäre Vor- / Nachbehandlung Innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt bzw. vor der ambulanten Operation und 14 Tagen danach.
Zimmerwahl 1- oder 2-Bett-Zimmer
40,- € Tagegeld bei Verzicht
Rooming In
Begleitperson für Kind
100 % bei med. Notwendigkeit
freie Krankenhauswahl
Kur- oder Reha-Aufenthalt 50 EUR/Tag bis zu 28 Tage
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer 1- oder 2-Bett-Zimmer
40,- € Tagegeld bei Verzicht
Stabiler Beitrag im Alter Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag
Gebührenordnung für Ärzte Keine Begrenzung auf die Höchstsätze
Wartezeit keine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus Erstattung von Komfortleistungen
Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

100 % privatärztliche Behandlung (Chefarzt) und belegärztliche Behandlung

Sie können unter den niedergelassenen approbierten Ärzten frei wählen und sich Ihren Spezialisten aussuchen.

Erstattet werden die Kosten für gesondert vereinbarte privatärztliche und belegärztliche Behand­lung, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden darf.

Freie Krankenhauswahl

Sie haben freie Auswahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.

Sofern die stationäre Behandlung in ei­ner gemischten Krankenanstalt durchgeführt wird, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustim­mung (soweit dies nicht nach § 4 II Abs. 10 AVB entbehrlich ist).

100 % Wahlleistung für gesondert berechenbare Unterkunft

Ihnen werden die Kosten für eine vereinbarte und gesondert berechenbare Unterkunft in einem Ein- oder Zwei­bettzimmer ersetzt.

Ersatzkrankenhaustagegeld

Wenn Sie auf die Bei privatärztliche oder belegärztlichen Behandlung verzichten, so erhalten Sie ersatzweise ein zusätzliches Krankenhaustagegeld von 60 EUR am Tag.

Sollten Sie auf die Wahlleistung gesondert berechenbare Unterkunft (Ein-/Zweibettzimmer) verzichten, erhalten Sie 40 EUR Tagegeld.

Ambulante Operationen und vor- und nachstationäre Behandlung

Bei einer ambulanten Operation werden die gesondert berechenbaren privatärztlichen und belegärztli­chen Leistungen sowie Sachkosten zu 100 % erstattet.

Voraussetzung ist, dass die ärztlichen Leistungen durch ei­nen liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt im Krankenhaus erbracht werden.

Aufwendungen für - im unmittelbaren Zusammenhang mit einer vollstationären Behandlung oder einer ambulanten Operation - anfallende medizinisch notwendige ärztliche Leistungen im Kranken­haus für vor- und nachstationäre Behandlungen bzw. Vor- und Nachuntersuchungen bei ambu­lanter Operation sind im Zeitraum 5 Tage vor Beginn und 14 Tage nach Ende der Be­handlung zu 100 % erstattungsfähig.

100 % Rooming-In

Erstattungsfähig sind bei einer stationären Heilbehandlung die Kosten für ein medizinisch notwendiges Rooming-In (gesondert in Rechnung gestellte Kosten für eine Begleitperson).

Transporte zum und vom Krankenhaus

Erstattungsfähig sind bei stationärer Heilbehandlung medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus innerhalb Deutschlands bis maximal 300 EUR je Aufenthalt.

100 % Komfortleistungen

Bei einer stationären Heilbehandlung durch das Krankenhaus in Rechnung ge­stellte sogenannte Komfortleistungen (z.B. verbesserte Verpflegung durch das Krankenhaus, Bereitstellungskos­ten für Telefonanschluss, WLAN, TV und Radio) werden zu 100% erstattet.

100 % Kurtagegeld

Wenn im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung eine Kur angetreten wird und die Maßnahme binnen 14 Kalendertagen nach der Entlassung begonnen wurde, wird ein Kurtagegeld in Höhe von 50 EUR gezahlt. Das Kurtagegeld ist auf maximal 28 Tage je Versicherungsjahr begrenzt.

Keine Wartezeit

Weltweite Leistung

Die Leistung wird weltweit erbracht, ist jedoch auf die Höhe der Kosten, die bei einer medizinisch notwendigen Be­handlung in Deutschland entstanden wären begrenzt.

Wenn im Vorfeld eine gesonderte schriftliche Vereinba­rung getroffen wurde wird zu 100% geleistet.

Leistungsausschluss

Falls Sie bei Stellung des Versicherungsantrages schwanger sind und dies auch bereits ärzt­lich festgestellt ist, so sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dieser Schwangerschaft ausge­schlossen. Insbesondere die Behandlung der Schwangerschaft, die Entbindung aber leider auch die Behandlung von Komplikationen während der Schwangerschaft und Entbindung.

Vorleistung der GKV bzw. freie Heilfürsorge

Geht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. freie Heilfürsorge in Vorleistung, wird dieser Betrag von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.