Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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SDK Klinik 2-Bettzimmer

SDK Klinik 2 Bett SP2 - Leistungen im Detail

  • Einbett-Zimmer – komfortable Unterbringung mit mehr Privatsphäre, flexiblen Besuchszeiten, TV- und Telefonanschluss, eigenem Bad und Toilette etc.
  • Chefarztbehandlung – freie Wahl des Arztes für qualifizierte Versorgung nach neuesten Erkenntnissen sowie eine durchgängige Betreuung durch Spezialisten.
  • Freie Krankenhauswahl (nach Vorleistung der GKV).
  • Ambulante Operationen (zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts).
  • Übernahme der Rooming-in-Kosten für Eltern von Kindern unter 16 Jahren.
  • Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
  • Keine Wartezeiten (Ausnahme Schwangerschaft)
  SDK Klinik SP1 SP2
  SDK Klinik 2 Bett SP2
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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten

60,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen

Stationäre Vor- / Nachbehandlung

Zimmerwahl

2-Bett-Zimmer
20,-€ wenn keine Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden
Rooming In
Begleitperson für Kind

Kinder unter 16 Jahr
freie Krankenhauswahl

Kur- oder Reha-AufenthaltRehabilitationsmaßnahmen: Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung.
Es gelten die Preise der Klinik, die am nächsten zum Wohnort der versicherten Person und für die jeweilige Erkrankung geeignet ist.
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer

20,- €
Stabiler Beitrag im Alter

Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag im Alter
Gebührenordnung für Ärzte

Keine Begrenzung auf den Höchstsatz
Wartezeit

Keine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland

Auslandsreise-Krankenversicherung leistet vor
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus
Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

SDP SP2 Klinik 2-Bett-Zimmer

Stationäre Heilbehandlung/ Psychotherapie

100% der nach Vorleistung eines privaten Versicherers oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden Aufwendungen für:

  • Unterkunft, gehobene Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus als allgemeine Krankenhausleistung Komfortleistungen wie Tageszeitung, Telefon und Internet
  • Gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer
  • Gesondert berechnete ärztliche Leistungen durch Chefarzt, Belegarzt, Beleghebammen und Belegentbindungspflegern.
  • Versichert ist auch die medizinisch notwendige stationäre Psychotherapie.

Nicht versichert sind:

  • stationäre Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen, wie zum Beispiel Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen
  • bei Antragstellung bestehende Schwangerschaft

Akutstationäre Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen im Ausland

Wenn die GKV für die allgemeinen Krankenhausleistungen eine Vorleistung übernimmt, gilt: Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
Die SDK erstattet dann 100 % der verbleibenden Kosten.
(Wir empfehlen Ihnen, vor geplanten Krankenhausaufenthalten im Ausland einen Kostenvoranschlag bei der SDK einzureichen)

Ambulante Vor- und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus:

  • Ärztliche Leistungen
  • Laboruntersuchungen

werden zu 100% erstattet.

Ambulante Operationen

100% der Kosten für

  • ambulante Operationen
  • Laboruntersuchungen
  • und für gesondert berechnete ärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen, soweit diese die Leistungen der GKV oder eines privaten Krankenversicherers übersteigen.

Vor- und Abschlussuntersuchung bei ambulanter Operation

Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen für Vor- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus bei ambulanter Operation.

Rooming-In

100% der Aufwendungen,

wenn neben dem nach Tarif SP1 Klinik 1-Bett versicherten Kind während einer stationären Heilbehandlung eine erwachsene Begleitperson stationär aufgenommen wird.
Erstattet werden die zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für eine erwachsene Begleitperson.

Die stationäre Behandlung des versicherten Kindes muss vor Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen haben.

Ersatzleistung / Krankenhaustagegeld

Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder die Unterkunft und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

  • 60 EUR für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen und
  • 20 EUR wenn keine Kosten für die Unterkunft geltend gemacht werden.

Fahrt- und Transportkosten

100%

für medizinisch notwendige Fahrten und Transporte zu einer versicherten Behandlung.

Versichert sind auch Fahrten und Transporte wegen einer Geh- oder Sehunfähigkeit sowie bei Fahruntüchtigkeit.
Wir erstatten nach Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers maximal 250 EUR pro Kalenderjahr.

Vorausgesetzt die Geh- oder Sehunfähigkeit sowie die Fahruntüchtigkeit beruhen auf einer ärztlich festgestellten Krankheit oder sind Folge einer ärztlichen Behandlung

Wartezeiten

Es bestehen keine Wartezeiten

Optionsrecht

Jeweils 6 Monate vor Erreichen des 30., 35., 40., 45., 50., 60., und 65. Geburtstages kann ohne erneute Gesundheitsprüfung kann in den Tarif SP1, stationär Einbettzimmer, gewechselt werden.

Die Gesundheitsfragen der SDK

1. Körpergröße / Gewicht

2. Fanden in den letzten 5 Jahren Beobachtungen, Untersuchungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Reha- oder Kurklinik statt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?

3. Werden oder wurden in letzten 3 Jahren ambulante Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen (auch Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen) durch Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Psychologen, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder sonstigen Therapeuten durchgeführt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?

4. Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Operationen statt?

5. Bestehen chronische Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Allergien, organische/ körperliche Fehler (z.B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z.B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), andauernde oder wiederkehrende Beschwerden (z.B. Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen), die in den oben abgefragten Zeiträumen nicht behandelt oder untersucht wurden?

6. Besteht oder bestand in den letzten 10 Jahren eine Suchterkrankung (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit) oder Essstörung?

7. Bestanden in den letzten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder mehr als 2 Wochen zusammenhängend Arbeitsunfähigkeiten?

8. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig oder wiederholt Medikamente eingenommen, angewendet (z.B. Tabletten, Tropfen, Inhalation, Spritzen, Salben) oder wurden Medikamente ärztlich angeraten?

9. Werden oder wurden in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel konsumiert?

10. Wurde eine HIV-Infektion oder Hepatitis festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus?