Krankenhauszusatzversicherung - Kostenloses Angebot - Unabhängige Beratung Experten 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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UKV VKB KlinikPRIVAT Premium

UKV VKB KlinikPrivat Premium - Leistungen im Detail

Machen Sie das Beste aus einem Krankenhausaufenthalt, die KlinikPRIVAT Premium Krankenhausversicherung ermöglicht Ihnen die freie Krankenhauswahl, freie Wahl des behandelnden Arztes, Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Ihrem Wunsch entsprechend

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Chefarztbehandlung
Sie wählen den operierenden Spezialisten
 50,- € Tagegeld bei Verzicht auf Chefarzt
Ambulante Operationen
Stationäre Vor- / Nachbehandlung
Zimmerwahl 1- oder 2-Bett-Zimmer
50,- € Tagegeld bei Verzicht
Rooming In
Begleitperson für Kind
 100%
vor dem 16. Geburtstag
freie Krankenhauswahl
Kur- oder Reha-AufenthaltReha
 50 EUR/Tag bis zu 28 Tage
Tagegeld bei Verzicht auf 1-/2-Bett-Zimmer 
20,- Verzicht auf 1-Bett
50,- Verzicht auf 1- und 2-Bett
Stabiler Beitrag im Alter Bildung von Altersrückstellungen für einen stabilen Beitrag
Gebührenordnung für Ärzte Keine Begrenzung auf die Höchstsätze
Wartezeit keine Wartezeit
Versicherungsschutz im Ausland
Erstattung Zuzahlung im Krankenhaus Erstattung von Komfortleistungen
Bedingungen Download
Tarifinformationen Download
 
 

KlinikPRIVAT Premium

Sie können einen Vertrag abschließen, wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Ohne weitere Prüfung gilt die Heilbehandlung als medizinisch notwendig, wenn die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet.

Keine Wartezeiten

100 % privatärztliche Behandlung (Chefarzt) und belegärztliche Behandlung

  • stationärer Krankenhausbehandlung (vollstationär oder teilstationär),
  • vor- und nachstationärer Behandlung,
  • stationärer Entbindung,
  • stationärer Psychotherapie (vollstationär oder teilstationär)

100 % Wahlleistung für gesondert berechenbare Unterkunft

Im Einbett- oder Zweibettzimmer.

100 % Komfortleistungen

Für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internetzugang.

Ambulante Operationen und vor- und nachstationäre Behandlung

Stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung möglich ist werden ersetz.
Bei ambulanten Operationen im Krankenhaus erhalten Die die erstattungsfähigen Arztkosten.

Freie Krankenhauswahl

Wenn Sie ein anderes als das in der ärztlichen Verordnung genannte Krankenhaus wählen, bekommen Sie Mehrkosten bezahlt.

Zuzahlung im Krankenhaus

Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung wird Ihnen erstattet.

Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

wenn diese im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung oder einer leistungspflichtigen ambulanten Operation durchgeführt werden.

Ersatzkrankenhaustagegeld

– 20 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Einbettzimmer,
– 50 Euro bei Verzicht auf die Unterbringung im zuschlagspflichtigen Ein- und Zweibettzimmer,
– 50 Euro bei Verzicht auf wahlärztliche und belegärztliche Leistungen.

Rooming-In

Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Kindes werden übernommen sofern die Leistung nicht bereits über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt ist.

Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag beginnt.

Anschlussheilbehandlung

Der Versicherer erstattet die Kosten für medizinisch notwendige stationäre Anschlussheilbehandlungen.

Medizinische Rehabilitation

Bei einer stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag. Maximal für 28 Tage einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag und pro Maßnahme.

Fahrt- und Transportkosten

Sie bekommen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu Fahrt- und Transportkosten erstattet.
Darüber hinaus anfallende Fahrt- und Transportkosten bis zu 250 Euro pro Jahr werden ebenfalls übernommen.

Kosmetische Operationen nach einem Unfall

Die Kosten für kosmetische Operationen werden bis zu einem Betrag von 10.000 Euro übernommen, wenn diese im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall erforderlich sind.